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Möbliert vermieten

Möbliert vermieten: Einige praktische Hinweise

Die Idee, ein möbliertes Zimmer zu vermieten findet großen Zuspruch. Es ist meist einfacher, günstiger und von großem Vorteil eine möblierte Wohnung oder ein möbliertes Zimmer anzumieten, anstatt einer leeren Wohnung. Gerade für Studenten, Praktikanten oder junge Paare eignen sich möblierte Wohnungen ideal. Ein Ort, an dem bereits alles vorhanden ist, was man zum Leben braucht. Wir geben Ihnen daher einige Tipps und Tricks, damit Sie mal ein Auge auf diese Art von Unterkunft werfen und auch vielleicht Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer vermieten.

Was bedeutet möbliert?

Schon der Name "möbliert" verrät, dass sich Möbel in der Wohnung befinden, die Sie vermieten. Jedoch hält kein Gesetz fest, welche Möbel und Utensilien sich vor Ort befinden müssen, damit eine Wohnung als möbliert gilt. Mehrere gerichtliche Entscheidungen haben festgehalten, dass unter anderem folgendes Equipment in möblierten Unterkünften notwendig ist: Eine ausgestattete Küche (mit Dingen, die kochen ermöglichen), Geschirr und Besteck, ein Bett, ein Tisch sowie Stühle. Ist dies nicht der Fall, könnten Sie gegen Ihren Mietvertrag vorgehen.

Der Vertrag der möblierten Wohnung

Der Vertrag für möblierte Wohnungen wird meist für ein Jahr oder einen etwas längeren Zeitraum abgeschlossen. Vergewissern Sie sich, dass der Vertrag vor allem dafür genutzt wird, dass beide Seiten im Fall eines Problems oder Unstimmigkeiten abgesichert sind. Auch bei Mietverträgen für möblierte Wohnungen müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Kündigungsfrist liegt wie bei fast allen Wohnungen und Apartments bei 3 Monaten und muss schriftlich erfolgen. Mit all diesen Informationen können Sie ein möbliertes Apartment oder ein möbliertes Zimmer in aller Ruhe vermieten.

Name des Autors: Roomlala