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Equipment in der Wohnung

Möblierte Unterkünfte: notwendiges Equipment in der Wohnung

Wie muss eine möblierte Wohnung ausgestattet sein, wenn der Vermieter diese im Sinne einer möblierten Vermietung vermieten will? Welche Ausstattung muss vorhanden sein?

Rahmen und Gesetzeslage von möblierten Wohnungen

Wie muss eine Wohnung von einem Eigentümer ausgestattet werden, damit diese als möbliert vermietet werden kann? Gesetzlich ist der Vermieter sogar zu mehr Leistungen als bei einer „leeren“ Vermietung üblich, verpflichtet. Es gelten Vorschriften, welche Dinge in der Wohnung vorhanden sein müssen und der Vermieter trägt zusätzlich die Instandhaltungspflicht für die Wohnung sowie das Mobiliar. Bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum entfällt der Kündigungsschutz des Mieters.

Die notwendigen Dinge in einer möblierten Wohnung

Das Mindestmaß an Möbeln und Ausstattung sollte in einer möblierten Wohnung gegeben sein, damit die einziehende Person dort schlafen, essen und leben kann. Dazu gehören: • ein Bett mit einer Bettdecke • eine Verdunklungsmöglichkeit für das Schlafzimmer • Kochplatten • einen Ofen oder eine Mikrowelle • ein Tisch mit Stühlen • Regale zur Aufbewahrung • Lampen • ein Kühlschrank mit einem Gefrierfach, das eine Temperatur unter -6 Grad erreicht • Geschirr • Putzequipment Die Idee dahinter ist, dass der Mieter eine Wohnung vorfindet, in der alle Dinge vorhanden sind, die man im alltäglichen Leben braucht. Hier finden Sie mehr zu den Vorteilen der Untervermietung.

Name des Autors: Roomlala