burger
Gästezimmer, Privatzimmer, Gîte

Gästezimmer, Privatzimmer, Gîte: Welche Bezeichnung passt für Ihre Unterkunft?

Sobald Sie sich als Vermieter bei Roomlala angemeldet haben, sind Sie an dem Punkt, an dem Sie entscheiden müssen, wie Sie Ihre Privatunterkunft benennen möchten. Ist es ein Privatzimmer? Ein rustikales Gîte? Oder doch ein Gästezimmer? Es geht jedoch nicht darum, wie Sie es benennen möchten, sondern darum, wie Sie es benennen sollten. Es gibt einige entscheidende Kriterien, die für die verschiedenen Unterkunftsoptionen gelten und genau diese stellen wir Ihnen hier vor!

Die Privatzimmer: Vermieter und Mieter wohnen zusammen

Das Privatzimmer ist eine Form des Zusammenlebens zwischen Vermieter und Mieter . Das Zimmer kann für einige Tage oder auch ein Jahr, möbliert oder unmöbliert vermietet werden.

Sie können einen Vertrag aufsetzen oder nicht, je nachdem wie Sie es wünschen. Es ist jedoch empfehlenswert die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, damit beide Seiten abgesichert sind.

In einigen Fällen teilen sich Vermieter und Mieter die Gemeinschaftsräume . In anderen Fällen hat der Mieter einen eigenen Bereich mit eigener Küchenzeile und eigenem Badezimmer: es kommt ganz auf die Gegebenheiten an. Im Gegensatz zu einem Gästezimmer muss der Vermieter nicht die Bettwäsche und die Handtücher bereitstellen oder ein Frühstück servieren.

Die Gästezimmer: nicht mehr als 15 Personen!

Der Name „Gästezimmer“ unterliegt dem Gesetz, dass nicht mehr als 5 Zimmer für eine Kapazität von 15 Personen angeboten werden dürfen. Neben dieser Kapazitätsbegrenzung sollten die Vermieter der Privatzimmer kleine Services für Ihre Übernachtungsgäste anbieten: Reinigung der Zimmer, Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern und ein kleines Frühstück.

Wichtiger Hinweis: Um ein Gästezimmer eröffnen zu können, müssen Sie dieses bei der Stadt als Gewerbe anmelden. Diesen Schritt sollten Sie keineswegs umgehen, da es sonst gesetzliche Konsequenzen mit sich bringen kann.

Das "Gîte": ein viel umfassender Begriff

Das Gîte hat keine eigene Begriffserklärung, umfasst jedoch meistens ein möbliertes Appartement oder ein möbliertes Haus , das den Mietern zur Verfügung steht.

Gîtes befinden sich meistens in ländlichen Gegenden und müssen die gleichen Bestimmungen wie saisonale, möblierte Wohnungen verfolgen. Das enthält zum Beispiel eine Bestandsaufnahme bei Anreise und Anreise, die genaue Beschreibung der Gegebenheiten und Entfernungen zu wichtigen Punkten sowie die Umgebung…Im Gegensatz zu Privatzimmern wohnen Vermieter und Mieter nicht zusammen.

Sie wissen jetzt, welchem Begriff Sie Ihre Privatunterkunft zuordnen können. Starten Sie jetzt das Erlebnis Roomlala und vergessen Sie dabei nicht: die Anzeige für Ihre Privatunterkunft ist kostenlos!

Autor: Roomlala